Norm
EO §7 BdIARechtssatz
Das Klagebegehren ist hinlänglich bestimmt, wenn sich die geschuldete Leistung aus einer, wenn auch umständlicheren Prozentrechnung ermitteln läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0001004Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011