Norm
VBG §10Rechtssatz
Wird das für den Fachdienst nach Entlohnungsgruppe c erforderliche Fachwissen erst während der Einschulungszeit für eine c-wertige Tätigkeit erworben, so gebührt für die Zeit der Einschulung noch keine Entlohnung nach Entlohnungsgruppe c.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0081495Dokumentnummer
JJR_19630423_OGH0002_0040OB00029_6300000_002