Norm
ZPO §228 DRechtssatz
Wird nur ein Feststellungsbegehren gestellt, dann ist die Fällung eines Zwischenurteiles schon begrifflich ausgeschlossen. In einem solchen Fall liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fällung eines Zwischenurteils nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0039037Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.02.2021