Norm
ABGB §1447 GRechtssatz
Eine der Unmöglichkeit der Leistung gleichkommende Unerschwinglichkeit liegt vor, wenn die Leistung unvernünftig und wirtschaftlich sinnlos wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0034088Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2019