Norm
UStG 1959 §10 Abs2Rechtssatz
Von einer verdeckten Überwälzung der Umsatzsteuer kann nur dann gesprochen werden, wenn die Umsatzsteuer vom Verkäufer in den Kaufpreis einkalkuliert wird. Die offene Überwälzung der Umsatzsteuer ist nur in den im Gesetz ausdrücklich angeführten Fällen zulässig, sonst nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0075887Dokumentnummer
JJR_19630430_OGH0002_0080OB00117_6300000_001