RS OGH 1963/5/8 7Ob132/63

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Veröffentlicht am 08.05.1963
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Norm

ABGB §936 III
ABGB §986

Rechtssatz

Der Kläger kann das Fehlen einer gültigen Wertsicherungsklausel nicht dadurch ersetzen, daß er einen ihm angemessen erscheinenden aufgewerteten Kaufpreis anbietet. Der von ihm angebotene Kaufpreis hat keine Grundlage im Vertrag und es kann daher das Recht aus dem Optionsvertrag durch ein solches Anbot nicht erhalten werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 132/63
    Entscheidungstext OGH 08.05.1963 7 Ob 132/63

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0024151

Dokumentnummer

JJR_19630508_OGH0002_0070OB00132_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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