Norm
WWG §20Rechtssatz
Stehen im gleichen Stockwerk des Neubaues genügend Wohnungen zur Verfügung, so sind den Altmietern diese und nicht solche in anderen Stockwerken anzubieten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0082787Dokumentnummer
JJR_19630509_OGH0002_0050OB00152_6300000_001