Norm
KO §110Rechtssatz
Zur Frage der Klageänderung, wenn das Feststellungsinteresse an dem gegen den Masseverwalter gerichtlichen Klagebegehren im Prüfungsprozeß nach Abschluß und Bestätigung eines Zwangsausgleiches und Aufhebung des Konkurses und nach Eintritt des Gemeinschuldners in den Prozeß weggefallen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0039072Dokumentnummer
JJR_19630514_OGH0002_0080OB00137_6300000_001