Norm
EheG §49 BRechtssatz
Die Frage, ob die Ehe unheilbar zerrüttet ist, lässt sich ohne Prüfung der Verschuldensfrage nicht verneinen. Ist die Ehe nicht aus dem Verschulden des Beklagten, sondern aus dem Verschulden der klagenden Ehegattin zerrüttet, ist die Klage abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0056761Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021