Norm
StVO 1960 §14 Abs3Rechtssatz
Beim Zurückfahren mit einem Lastkraftwagen zwecks Ankuppelns eines Anhängers an diesen muß bei ungünstigen Sichtverhältnissen und schlechten akustischen Verständigungsmöglichkeiten allenfalls ein Einweiser beigezogen werden. Es kann dann die Person, die den Anhänger an den Lastkraftwagen anzukuppeln hat, nicht gleichzeitig die Aufgabe des Einweisers übernehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0073918Dokumentnummer
JJR_19630610_OGH0002_0110OS00055_6300000_001