RS OGH 1963/6/12 11Os64/63, 2Ob274/70, 2Ob180/21s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1963
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Norm

StVO §3 Ca

Rechtssatz

Der Vertauensgrundsatz findet Kindern gegenüber auch dann keine Anwendung, wenn sich Erwachsene in ihrer Nähe befinden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0074098

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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