Norm
ABGB §523 CbRechtssatz
In einem Begehren auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes ist auch der Anspruch auf Unterlassung fernerer Störungen enthalten ( vorbeugende Unterlassungsklage ). Es kann aber nicht umgekehrt in der Unterlassungsklage auch die Klage auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes als mitenthalten angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0015013Dokumentnummer
JJR_19630612_OGH0002_0070OB00149_6300000_001