Norm
StVO §20 IC1Rechtssatz
Ein Verschulden im Sinne des § 335 StG liegt vor, wenn sich ein Kraftfahrer mit einer solchen Fahrgeschwindigkeit, die ihm ein Anhalten auf kurze Strecke unmöglich macht, einer Personengruppe beiderseits der weniger als sechs Meter breiten Fahrbahn trotz Gegenverkehr annähert und nicht wahrnimmt, daß sich Kleinkinder in der Personengruppe befinden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0074971Dokumentnummer
JJR_19630612_OGH0002_0110OS00064_6300000_002