Norm
EO §7 Abs1 BdIARechtssatz
Das Klagebegehren, den früheren Zustand eines Grundstückes durch Wiederaufforstung herzustellen, ist hinreichend bestimmt und exekutionstauglich. Die Frage der Bestimmtheit des Klagebegehrens ist - als prozessuale Klagevoraussetzung - von Amts wegen zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0000974Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011