RS OGH 1963/6/14 5Ob162/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1963
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Norm

EO §7 Abs1 BdIA
EO §7 Abs1 BdIIA
EO §7 Abs1 BdIIG
ZPO §226

Rechtssatz

Das Klagebegehren, den früheren Zustand eines Grundstückes durch Wiederaufforstung herzustellen, ist hinreichend bestimmt und exekutionstauglich. Die Frage der Bestimmtheit des Klagebegehrens ist - als prozessuale Klagevoraussetzung - von Amts wegen zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0000974

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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