Norm
ABGB §1153 ARechtssatz
Hat ein Angestellter einer Aktiengesellschaft in deren Auftrag und für deren Rechnung eigene Aktien der Aktiengesellschaft zwecks Vornahme einer Zerstreuungsaktion erworben, so ist der Angestellte trotz des darin liegenden Verstoßes gegen § 65 Abs 6 AktG kraft seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht gehalten, die Zerstreuungsaktion durchzuführen. Er darf die unter Verstoß gegen § 65 Abs 6 AktG erworbenen Aktien nicht für sich behalten.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0104237Dokumentnummer
JJR_19630618_AUSL000_005AZR00146_6200000_001