RS OGH 1963/6/18 VIZR237/62

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Veröffentlicht am 18.06.1963
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Norm

StVO §20 Ic1

Rechtssatz

Wer auf eine Straßenverengung zufährt, die durch ein auf seiner Fahrbahnseite abgestelltes Fahrzeug gebildet wird, hat seine Geschwindigkeit entscheidend zu verringern und notfalls anzuhalten, wenn sich aus der Gegenrichtung ein Kraftfahrzeug in derart vorschriftswidriger Weise nähert, daß eine ungefährdete Begegnung der beiden Fahrzeuge in der Engstelle erkennbar in Frage gestellt ist. Veröff: VersR 1963,1071

Schlagworte

*D*, Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0103550

Dokumentnummer

JJR_19630618_AUSL000_0060ZR00237_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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