Norm
ZPO §226 IIIBRechtssatz
Das Klagsvorbringen, der Beklagte schulde dem Kläger den Klagsbetrag für eine von NN abgetretene Forderung, ist nicht schlüssig. Eine solche Klage muß bei Antrag des Klägers auf Erlassung eines Versäumungsurteiles gemäß § 396 ZPO abgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0038012Dokumentnummer
JJR_19630618_OGH0002_0080OB00149_6300000_001