Norm
ABGB §431Rechtssatz
Da weder die Katastralmappe noch die Grundbuchsmappe einen Beweis über die Richtigkeit der eingezeichneten Grenzen machen, ist aus dem in den Mappen aufscheinenden Grenzverlauf nichts zu gewinnen, wenn feststeht, daß der Weg, der nach den Mappen die Grenze bildet, im Laufe der Jahre in den Grundbesitz eines Anrainers "hineingewandert" ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0038593Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.03.2022