Norm
EO §286Rechtssatz
Das gesetzliche Pfandrecht des Rechtanwaltes gemäß § 19 a RAO zur Sicherung seiner Kostenforderung gegen seinen Mandanten entsteht stets zugleich mit dem Entstehen der Kostenersatzforderung des Mandanten gegen den Prozeßgegner, die Kostenersatzforderung wird nur mit der Belastung durch das gesetzliche Pfandrecht existent, sodaß dem durch das Pfandrecht gesicherten Rechtsanwalt niemand zuvorkommen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0003766Dokumentnummer
JJR_19630626_OGH0002_0030OB00067_6300000_001