Norm
StVO §3 B1hRechtssatz
Beim Einbiegen von der Nebenfahrbahn zur Nachtzeit in die Hauptfahrbahn einer geradlinig verlaufenden und weithin übersichtlichen Straße, auf der die Annäherung eines Fahrzeuges durch dessen sich fortbewegende Lichtquelle auf weiteste Distanz unschwer wahrzunehmen ist, genügt es, wenn sich der Wartepflichtige vor dem Einbiegen durch einen Blick nach beiden Seiten die Überzeugung verschafft, daß sich auf der Fahrbahn keine Lichtquelle fortbewegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0073331Dokumentnummer
JJR_19630709_OGH0002_0110OS00138_6300000_001