RS OGH 1963/7/9 11Os138/63

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Veröffentlicht am 09.07.1963
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Norm

StVO §3 B1h
StVO §19 Abs6 BVII
StVO §19 Abs7 BVII

Rechtssatz

Beim Einbiegen von der Nebenfahrbahn zur Nachtzeit in die Hauptfahrbahn einer geradlinig verlaufenden und weithin übersichtlichen Straße, auf der die Annäherung eines Fahrzeuges durch dessen sich fortbewegende Lichtquelle auf weiteste Distanz unschwer wahrzunehmen ist, genügt es, wenn sich der Wartepflichtige vor dem Einbiegen durch einen Blick nach beiden Seiten die Überzeugung verschafft, daß sich auf der Fahrbahn keine Lichtquelle fortbewegt.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 138/63
    Entscheidungstext OGH 09.07.1963 11 Os 138/63
    Veröff: ZVR 1963/322 S 318

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0073331

Dokumentnummer

JJR_19630709_OGH0002_0110OS00138_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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