Norm
EO §119Rechtssatz
Sind künftige Erträgnisse nicht mehr zu erwarten, kann wegen des Vorhandenseins von abgesonderten Früchten allein die Zwangsverwaltung der Liegenschaft nicht durchgeführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0002558Dokumentnummer
JJR_19630710_OGH0002_0030OB00102_6300000_002