Norm
ABGB §1319Rechtssatz
Kein Arbeitsunfall, wenn ein Hotelbediensteter während seiner Zimmerstunde beim Schneeballwerfen vom Balkon des Hotels stürzt, weil das Balkongeländer zu schwach ist; daher Haftung des schuldtragenden Hoteliers nach § 1319 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0030182Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2015