Norm
EO §65 CRechtssatz
Der Vermerk "Zur Nachricht" der im Exekutionsform Nr 211a der 6. Auflage des Formbuches zur ZPO und EO enthalten ist, wonach Einwendungen gegen den Schätzwert binnen 8 Tagen zu erheben sind, rechtfertigt weder eine ausdehnende Auslegung des § 65 EO, noch schafft sie die gesetzliche Grundlage für die Setzung einer richterlichen Frist, bei deren Nichteinhaltung die Rechtsfolgen des Ausschlusses von Einwendungen gegen den Schätzwert eintreten würden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0002297Dokumentnummer
JJR_19630731_OGH0002_0030OB00106_6300000_001