Norm
EO §7 DbRechtssatz
Daß die angebotene Ersatzwohnung nicht angemessen sei, wie es der Exekutionstitel als Voraussetzung der Zug um Zug zu erfolgenden Räumung anordnet, kann die Verpflichtete nur in einem Rechtsstreit geltend machen. Eine derartige Behauptung berechtigt sie nicht zu einem Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung (vgl MietSlg 4280).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0001523Dokumentnummer
JJR_19630903_OGH0002_0030OB00108_6300000_002