Norm
AKB §1Rechtssatz
Der Versicherungsnehmer ist dafür beweispflichtig, dass ein Schadensereignis in die Versicherungszeit fällt, dass mithin der Vertrag abgeschlossen und die Erstprämie bezahlt ist. In den Rahmen dieser Beweispflicht fällt auch der Beweis der Rechtzeitigkeit der Zahlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0080596Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2011