Norm
ABGB §1063 A1Rechtssatz
Ein erst nach der Übergabe der Sache vereinbarter Eigentumsvorbehalt kann den bereits eingetretenen Eigentumsübergang nicht mehr rückgängig machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0020348Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2018