RS OGH 1963/9/10 11Os99/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1963
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Norm

StVO 1960 §3 A2
StVO 1960 §20

Rechtssatz

1) Der Vertrauensgrundsatz berechtigt nicht zur Annahme, daß ein Verkehrsteilnehmer, der durch sein verkehrswidriges Verhalten eine Gefahrenlage herbeigeführt oder vergrößert hat, in der Folge diese herbeigeführte oder vergrößerte Gefahrenlage wieder entschärfen werde.

2) Eine unklare Verkehrssituation verpflichtet zu besonderer Vorsicht und erhöhter Bremsbereitschaft.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 99/63
    Entscheidungstext OGH 10.09.1963 11 Os 99/63
    Veröff: ZVR 1964/35 S 44

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0073126

Dokumentnummer

JJR_19630910_OGH0002_0110OS00099_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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