Norm
StPO §281 Z4 BRechtssatz
Beurteilung der Glaubwürdigkeit und Beweiskraft der Aussagen von Zeugen, die nicht vor dem erkennenden Gericht vernommen wurden, begründet wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit des Verfahrens die Nichtigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0099477Dokumentnummer
JJR_19630910_OGH0002_0110OS00173_6300000_001