Norm
JN §1 ARechtssatz
Unzulässigkeit von Vereinbarungen, durch die eine Rechtssache dem Gericht entzogen und die Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde begründet werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0045469Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010