Norm
ZPO §228 DRechtssatz
In einem Drittschuldnerprozeß ist ein Zwischenantrag auf Feststellung, der Verpflichtung habe auf Grund seiner Arbeitsleistung für den Beklagten über die ständige Gewährung von Kosten und Quartier hinaus keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt, unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0039035Dokumentnummer
JJR_19630914_OGH0002_0040OB00078_6300000_001