Norm
AHG §9 Abs5Rechtssatz
Ungeachtet der vom Organ dem Geschädigten gegenüber abgegebenen Erklärung, sich zum Ersatz des Schadens zu verpflichten, bleibt dem Geschädigten der Rechtsweg gegen das Organ verschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0050154Dokumentnummer
JJR_19630918_OGH0002_0010OB00136_6300000_005