Norm
EKHG §9 Abs1 ARechtssatz
Ist in einem zwischen einem Sozialversicherungsträger und einem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer geschlossenen Teilungsabkommen ein Verzicht auf die Prüfung der Haftungsfrage vereinbart, so kann der Haftpflichtversicherer grundsätzlich seiner Erstattungspflicht nicht durch den Einwand begegnen, der Schadenfall sei für die Haftpflichtversicherten offenbar ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 7 Abs 2 StVG gewesen.
Veröff: VersR 1963,1066
Schlagworte
*D*, AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0103272Dokumentnummer
JJR_19630923_AUSL000_0020ZR00118_6000000_001