Norm
ZPO §228 A1Rechtssatz
1. Die Feststellungsklage ist nur bei Gleichheit des mit der Leistungsklage geltend gemachten Anspruches unzulässig.
2. Die Rückforderung der Anzahlung bei einem Ratenkauf schließt das Begehren auf Feststellung, daß der Rücktritt vom Kaufvertrage wirksam sei, nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0039020Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2010