Norm
EKHG §7 Abs2Rechtssatz
Der Eigentümer eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Kraftfahrzeuges, der nicht Halter des Kraftfahrzeuges war, muß sich ein Verschulden des die tatsächliche Gewalt über das Kraftfahrzeug ausübenden Lenkers des Kraftfahrzeuges gemäß § 7 Abs 2 EKHG anrechnen lassen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0058183Dokumentnummer
JJR_19630926_OGH0002_0020OB00225_6300000_001