Norm
ABGB §169dRechtssatz
Der ae Vater steht auch dann ein Rekursrecht zu, wenn sich das Kind nicht in Pflege und Erziehung der Mutter befindet, sondern erst in ihre Pflege und Erziehung übergeben werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0006377Dokumentnummer
JJR_19631001_OGH0002_0080OB00246_6300000_001