RS OGH 1963/10/2 6Ob200/63, 5Ob12/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.1963
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Norm

ABGB §294
WWG §19 Abs4
WWG §25

Rechtssatz

Ein Konto bei einem Kreditinstitut kann nicht Zubehör einer Liegenschaft sein ( Auf dem Konto erliegt das Darlehen des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds zum Wiederaufbau des Hauses, das sich auf der Liegenschaft befand ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0009945

Dokumentnummer

JJR_19631002_OGH0002_0060OB00200_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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