RS OGH 1963/10/17 2Ob226/63

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Veröffentlicht am 17.10.1963
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Norm

ABGB §1327 c1
ASVG §332 A

Rechtssatz

Der Witwe eines bei einem Verkehrsunfall Getöteten können Schadenersatzforderungen des Schädigers, die aus einem Mitverschulden des Getöteten abgeleitet werden, überhaupt nur dann im Prozeß compensando eingewendet werden, wenn sie Erbin nach ihrem Gatten ist. Dies gilt auch für den Fall, als der Sozialversicherer die auf ihn übergegangenen Ansprüche der Witwe nach § 1327 ABGB im Rahmen des § 332 ASVG gegenüber dem Schädiger geltend macht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 226/63
    Entscheidungstext OGH 17.10.1963 2 Ob 226/63
    Veröff: SZ 36/133 = EvBl 1964/3 S 17 = EvBl 1964/60 S 73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0031713

Dokumentnummer

JJR_19631017_OGH0002_0020OB00226_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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