Norm
StPO §296 Abs1Rechtssatz
Über eine von der Generalprokuratur gegen das Urteil eines Schöffengerichtes erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes und eine von dem Angeklagten gegen das gleiche Urteil erhobene Berufung entscheidet der OGH in einem zur Entscheidung über beide Rechtsmittel anberaumten Gerichtstag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0100496Dokumentnummer
JJR_19631021_OGH0002_0120OS00169_6300000_001