Norm
StPO §393 Abs4Rechtssatz
Auch bei Freispruch des Angeklagten bilden die den Privatbeteiligten erwachsenen Kosten solche des Zivilprozesses und zwar auch dann, wenn der Ausspruch, daß der Privatbeteiligte auf den Zivilrechtsweg verwiesen werde, versehentlich unterblieben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0101611Dokumentnummer
JJR_19631023_OGH0002_0070OB00272_6300000_004