Norm
StVO 1960 §12 Abs2 2Rechtssatz
Wenn sich ein Lastkraftwagenzug, der nach rechts einzubiegen beabsichtigt, durch die Beschaffenheit eines solchen Fahrzeuges bedingt, vor einer Kreuzung so weit vom rechten Straßenrand einordnet, daß ein Fahrstreifen freibleibt, ergibt sich eine unklare und gefährliche Verkehrssituation, die von dem Lenker des Lastkraftwagenzuges, wie auch von Lenkern von Fahrzeugen, die den rechten Fahrstreifen benützen, eine besondere Vorsicht (namentlich Anhaltebereitschaft) und Aufmerksamkeit erfordert, bis durch Kontaktaufnahme die Verkehrssituation geklärt ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0074199Dokumentnummer
JJR_19631024_OGH0002_0110OS00082_6300000_001