- 12 Os 148/63
Entscheidungstext OGH 30.10.1963 12 Os 148/63
- 11 Os 59/69
Entscheidungstext OGH 12.09.1969 11 Os 59/69
- 10 Os 76/70
Entscheidungstext OGH 21.04.1970 10 Os 76/70
- 12 Os 186/76
Entscheidungstext OGH 22.12.1976 12 Os 186/76
nur: Die Anführung anderer Umstände, die durch das Beweismittel erwiesen werden sollen, in der Beschwerdeschrift, schließt eine erfolgreiche Geltendmachung dieses Nichtigkeitsgrundes aus. (so auch KH 759). (T1)
- 10 Os 171/77
Entscheidungstext OGH 13.11.1977 10 Os 171/77
- 11 Os 111/80
Entscheidungstext OGH 29.07.1980 11 Os 111/80
Vgl auch
- 13 Os 67/81
Entscheidungstext OGH 21.05.1981 13 Os 67/81
Vgl auch; Beisatz: Auf die erst in der Nichtigkeitsbeschwerde nachgeholte Begründung des Beweisantrags kann nicht Bedacht genommen werden. (T2)
- 12 Os 73/81
Vgl auch; nur T1
- 9 Os 127/81
Vgl auch; Beisatz: Für die Prüfung eines Zwischenerkenntnisses können nur solche tatsächlichen Ausführungen maßgebend sein, die dem erkennenden Gericht bei dessen Fällung vorgelegen sind. (T3)
- 10 Os 130/81
Entscheidungstext OGH 08.09.1981 10 Os 130/81
Vgl auch; nur T1
- 10 Os 146/81
Vgl auch; nur T1; Beis wie T3
- 11 Os 58/82
Vgl auch; nur T1
- 10 Os 121/83
Entscheidungstext OGH 19.07.1983 10 Os 121/83
Vgl auch; Beisatz: Eine Erweiterung des Beweisthemas in der Nichtigkeitsbeschwerde ist unbeachtlich. (T4)
- 9 Os 65/84
Entscheidungstext OGH 12.06.1984 9 Os 65/84
- 10 Os 110/84
Entscheidungstext OGH 25.09.1984 10 Os 110/84
Vgl auch
- 13 Os 154/84
Vgl auch; nur T1
- 12 Os 12/84
Entscheidungstext OGH 28.06.1984 12 Os 12/84
Vgl auch; nur T1
- 11 Os 167/85
Vgl auch
- 9 Os 179/85
Vgl auch
- 9 Os 184/85
Vgl auch
- 9 Os 196/85
Vgl auch
- 10 Os 64/86
Vgl auch
- 9 Os 132/85
Vgl auch; Beisatz: Das Neuerungsverbot ist auch im Bereich der Verfahrensrüge zu beachten. (T6)
- 12 Os 124/86
Vgl auch
- 9 Os 5/87
Vgl auch
- 12 Os 182/86
Vgl auch
- 12 Os 170/86
Vgl auch
- 15 Os 42/88
Vgl auch; Beisatz: Mangelnde Rechtsmittellegitimation. (T7)
- 16 Os 27/89
Vgl auch
- 14 Os 49/90
nur T1
- 13 Os 18/90
Entscheidungstext OGH 19.07.1990 13 Os 18/90
Vgl auch
- 14 Os 107/90
Vgl auch
- 15 Os 115/9019
Entscheidungstext OGH 07.02.1991 15 Os 115/9019
Vgl auch; Beisatz: Bei Prüfung der Verfahrensrüge ist stets von dem in der Hauptverhandlung gestellten Antrag auszugehen. (T8)
- 13 Os 15/91
Vgl auch; Beisatz: Die Verfahrensrüge hat stets von dem in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrag, sonach von den dort genannten Beweismitteln und Beweisthemen auszugehen. (T9)
- 13 Os 75/91
Vgl auch
- 15 Os 9/94
- 13 Os 86/94
Vgl auch; nur: Der OGH kann die Frage, ob durch die Ablehnung eines Beweisantrages Grundsätze des Verfahrens hintangesetzt wurden, nur auf Grund des Inhaltes des in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrages prüfen. (T10)
- 13 Os 142/94
Vgl auch
- 15 Os 181/95
Vgl auch
- 15 Os 108/98
Vgl auch; Beis wie T2
- 11 Os 132/00
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T9
- 12 Os 122/02
Vgl auch; Beis ähnlich wie T3
- 13 Os 143/02
Vgl auch
- 14 Os 154/02
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Verfahrensrüge versagt, weil ihren Ausführungen keine in der Hauptverhandlung formal einwandfrei gestellten und damit der Überprüfung durch das Erstgericht auf seine Eignung zugänglichen Beweisanträge zugrunde liegen und erst in der Nichtigkeitsbeschwerde - demnach prozessual verspätet - nachgeschobenes Vorbringen unerheblich ist. (T11)
- 14 Os 13/03
Vgl auch; Beis wie T11 nur: Erst in der Nichtigkeitsbeschwerde - demnach prozessual verspätet - nachgeschobenes Vorbringen ist unerheblich. (T12)
- 14 Os 72/03
Vgl auch; Beis ähnlich wie T12
- 14 Os 135/03
Vgl auch; Beis ähnlich wie T2
- 14 Os 82/04
Vgl auch; Beis ähnlich wie T12
- 11 Os 106/04
Vgl auch
- 14 Os 117/04
Vgl auch; Beis ähnlich wie T12
- 15 Os 8/06z
Vgl auch; Beis vgl T3
- 15 Os 53/06t
Vgl auch; Beis wie T6
- 14 Os 114/06f
Vgl auch; Beisatz: Die in der Beschwerde vorgenommene Ergänzung des Beweisthemas ist angesichts der auf Nachprüfung der erstgerichtlichen Vorgangsweise angelegten Konzeption des Nichtigkeitsverfahrens und des damit auch für den Bereich der Verfahrensrüge verbundenen Neuerungsverbotes unbeachtlich. (T13)
- 12 Os 115/07i
- 13 Os 138/07d
Vgl auch; Beisatz: Neuerungen im Rechtsmittelverfahren sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich. (T14); Beisatz: Hier: Ablehnungsantrag. (T15)
- 14 Os 12/08h
Auch; Beisatz: In der Beschwerde nachgetragene Gründe für die Antragstellung sind angesichts der auf Nachprüfung der erstgerichtlichen Vorgangsweise angelegten Konzeption des Nichtigkeitsverfahrens und des damit auch für die Prüfung eines Zwischenerkenntnisses verbundenen Neuerungsverbots unbeachtlich. (T16)
- 11 Os 80/08m
Auch; Beisatz: Die in der Nichtigkeitsbeschwerde nachgetragenen umfänglichen Argumente als Versuch einer Antragsfundierung sind prozessual verspätet und somit unzulässig. (T17)
- 11 Os 119/08x
Auch; Beisatz: Die in der Nichtigkeitsbeschwerde nachgetragenen umfänglichen Argumente als Versuch einer Antragsfundierung sind prozessual verspätet und daher unzulässig. (T18)
- 15 Os 169/08d
nur T10
- 15 Os 189/08w
Auch; Beisatz: Die in der Beschwerde nachgetragenen Erwägungen zur Relevanz der unterbliebenen Beweisaufnahme, die vorwiegend die Glaubwürdigkeit des Zeugen anzuzweifeln suchen, verstoßen gegen das für die Prüfung eines Zwischenerkenntnisses geltende Neuerungsverbot. (T19)
- 14 Os 18/09t
- 11 Os 6/09f
Entscheidungstext OGH 24.03.2009 11 Os 6