Norm
StVO §46Rechtssatz
Wird einem Kraftfahrzeuglenker durch eine Ausnahmegenehmigung gestattet, den Mittelstreifen unter bestimmten Bedingungen zu überfahren, so ist auch für diesen Lenker das Überfahren an Stellen verboten, an denen er die vorgeschriebenen Bedingungen nicht zu erfüllen vermag.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0075399Dokumentnummer
JJR_19631112_OGH0002_0110OS00187_6300000_001