Norm
UWG §1 C3Rechtssatz
Der Begriff des "Unternehmens" im Sinne des UWG erfaßt nicht nur die der Gewerbeordnung unterliegenden Unternehmungen und Betriebe, sondern darüber hinaus im weitesten Sinne des Wortes jede selbständig betriebene und auf Erwerb gerichtete oder sonst wirtschaftliche Zwecke verfolgte Tätigkeit überhaupt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0077589Dokumentnummer
JJR_19631112_OGH0002_0090OS00023_6300000_001