Norm
ASVG §58 Abs2Rechtssatz
Heimarbeiter und gleichgestellte Personen (also insbesondere Zwischenmeister) sind hinsichtlich der Beiträge für ihre eigene Pflichtversicherung als Beitragsschuldner anzusehen. Daher kann der Auftraggeber eines Zwischenmeisters nicht als Dienstgeber im Sinne des § 60 Abs 1 ASVG angesehen werden, der berechtigt wäre, den auf den Versicherten entfallenden Beitragsteil vom Entgelt abzuziehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0083910Dokumentnummer
JJR_19631112_OGH0002_0040OB00049_6300000_002