RS OGH 1963/11/14 2Ob267/63

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Veröffentlicht am 14.11.1963
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Norm

ABGB §139
ABGB §1309

Rechtssatz

Den Erziehungsberechtigten kann bei schuldhafter Vernachlässigung der ihm auf Grund der Erziehungspflicht obliegenden Aufsichtspflicht eine Haftung auch für den von einem bereits mündigen Minderjährigen verursachten Schaden treffen (Unbefugte Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges durch den Minderjährigen, ohne daß sein Vater dies verhinderte).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 267/63
    Entscheidungstext OGH 14.11.1963 2 Ob 267/63
    Veröff: EvBl 1964/124 S 183

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0009693

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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