RS OGH 1963/11/14 11Os121/63

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Veröffentlicht am 14.11.1963
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Norm

StGB §81 Z2 B2

Rechtssatz

Eine zur Wirkung des Alkohols hinzugekommene zusätzliche Wirkung einer fieberhaften Erkrankung schließt nur dann die Erkennbarkeit der Eignung aus, eine der (im § 335 StG) bezeichneten Gefahren herbeizuführen, wenn die genossene Alkoholmenge so gering war, daß sie erfahrungsgemäß für sich allein niemals und unter keinen Umständen eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit bewirken kann.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 121/63
    Entscheidungstext OGH 14.11.1963 11 Os 121/63
    Veröff: SSt 34/69 = ZVR 1964/111 S 136

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0092445

Dokumentnummer

JJR_19631114_OGH0002_0110OS00121_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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