Norm
ABGB §585Rechtssatz
Die auf den Erbrechtstitel eines mündlichen Testamentes gestützte Erbserklärung ist zurückzuweisen, wenn - ein der äußeren Form nach gültiges Testament i.S. des § 585 ABGB nicht vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0007942Dokumentnummer
JJR_19631121_OGH0002_0050OB00346_6300000_001