Norm
StVO §20 IB2Rechtssatz
Eine an den Fahrbahnrändern breit auftretende Fahrbahnglätte macht schon frühzeitig eine vorsorgliche Herabminderung der Fahrgeschwindigkeit bis zu einem solchen Grad erforderlich, der ein gefahrloses Hinauslenken eines zunächst zumindest mit den linken Rändern in der Fahrbahnmitte fahrenden Fahrzeuges auf den glatten Randstreifen ermöglicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0074846Dokumentnummer
JJR_19631128_OGH0002_0110OS00169_6300000_001