Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Der Dienstnehmer, der während seines aufrechten Dienstverhältnisses bewußt und vorsätzlich einen anderen Angestellten zu bewegen versucht, das Dienstverhältnis zu lösen und in ein Konkurrenzunternehmen einzutreten, setzt den Entlassungsgrund nach § 27 Z 1 AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis, wichtiger Grund, Vertrauensunwürdigkeit, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Treuepflicht, Vorsatz, Bestimmung, Anstiftung, Zumutbarkeit, Unzumutbarkeit, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0029389Dokumentnummer
JJR_19631210_OGH0002_0040OB00119_6300000_001