Norm
ABGB õ874Rechtssatz
Die volle Genugtuung im Falle des õ 874 ABGB erfaßt nicht das sogenannte positive Erfüllungsinteresse, sondern der Schädiger hat dem Geschädigten den Vertrauensschaden zu ersetzen .
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0016293Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2018